Verwal t erv e rtrag
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(4) Der Ver w al t er handelt grundsätzlich im Namen und für Rechnung der Eigentümer und ist auch gegenüber Behörden, Drittpersonen, Firmen und anderen Gemeinschaften bevollmächtigt, die Gemeinschaft in g emeinsc haftlichen Angelegenhei te n (der laufenden V e r wa l tu n g) a ußergerichtlich auf der Aktiv - wi e auch der Passivsei te zu vertreten. § 4 Einzelau fgaben des Verwalters Der Verwalter hat insbeson dere folg ende Aufgaben zu erfüllen: (1) Das Abschlie ßen von V e r träge n , welche die Gartenanla ge b e t r e ff e n (z. B. St rom- und Wasser versorgungsverträg e, Versi cherungsver träg e e tc. ) Gl eiches gi l t für etwaig e Vertr agskü ndigungen . ( 2 ) Das Einf ordern rückständiger Zahlungen zugunsten de r Gemeinschaft i n fremdem o der auch in eigenem Namen mit Wirkung für und gegen die Garteneigentümer außergerichtlich und n o t fall s auch gerichtli ch (3) Das Einhalten von Ausgaben für Instandhaltungs- und Betri ebs kosten - bis zu 1.000 Euro dürfen vom V er w alter freihändig verg eben werden - von 1.001 bis 3.000 Euro bedarf es der Einholung von 3 Angeboten - ab 3.001 Euro ist einen Bes chluss der Eigentümerversamml ung erforderlich, wobe i der V er wa l t er zuvor Angebot e von drei v erschied en Firmen oder Handwerkern v orzulegen hat (4) Der Ver w a l t er hat einen Wi rtschaftsplan zu er stell en. Der Wirtschaf tsplan ist in der Eigentümerversammlung zu genehmigen. Das Geschäfts- und Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr (5) Der Ver w a l t e r ist berech ti gt: a) zur Pfleg e, Betrieb, Unterh altung und Instandhaltung der Gemeinschaf tsanlage und - e i nrichtungen eine Umlage zu erheben. Die Höhe der Um lage ist im Wirtschaftsplan auszuweis en. (z. B. Auski esung, Betr iebsmitel, Reinigungsmitel usw.) b) eine G ebühr für die V erwal tungsausübung zu erheben. Diese beträgt 60 Euro / Ja hr und Parzelle. Für Eigentümer, die Mitglieder des „Eigentums-Kleingartens „Alpenblick“ e.V.“ sind, ent fällt diese Gebühr. Der Zeitaufwand, den Vorstand smitglieder des Vereins dafür einbringen, wird ihnen als Arbeits leistung im Sinne des folgenden Punktes c) angere chnet. c) zur Abgeltung von freiwilligen Arbeitsleistungen der Eigentümer, die für die Pfleg e und Unterhaltung der Gemeins chaftsanlagen erforderlich sind, einen Betrag von 20 Euro / Stunde anzurechnen. Festgelegt si nd derzeit maxi mal 7 Arbeit sstunden / Jahr und Parzelle mit Laube. Mehr freiwillig geleistete Arbeits stunden werd en nicht verg ütet und auch nicht ins näc hste Geschäftsjahr überno m men d) die Verbrauchskost en der Eigentümer für Strom und Wasser abzurechnen, dabei werden die Kos ten für Fehlstrom (anteilig dem aktuellen Verbrauch und der Anzahl der Anschließer in der Eigentü mergemeinschaft Strom) u nd Fehlwasser (anteilig der Anzahl der Anschließer in der Eigentümergemeinschaft Wass er) umg elegt e) die für die Gemeinschaft angefallenen Kosten für Strom-, Wasser- und Abwasser (z-B. Vereinshaus, WC-Anlage etc.) je Teileigentumsanteil (Anzahl der im Besitz befindlichen Parzellen) umzuleg en f) die Infrastruktur des Vereines (Gemeinschafts- Anlagen und – Ein richtungen) zu benutzen (6) Der Ver w a l t e r h at :