Verwal
t
erv
e
rtrag
3
(4)
Der Ver
w
al
t
er
handelt grundsätzlich im Namen und für Rechnung der Eigentümer und ist
auch
gegenüber Behörden, Drittpersonen,
Firmen und anderen Gemeinschaften
bevollmächtigt, die Gemeinschaft in g
emeinsc
haftlichen Angelegenhei
te
n (der laufenden
V
e
r
wa
l
tu
n
g)
a
ußergerichtlich
auf der Aktiv - wi
e auch der
Passivsei
te zu
vertreten.
§ 4 Einzelau
fgaben des
Verwalters
Der Verwalter hat insbeson
dere folg
ende Aufgaben zu
erfüllen:
(1)
Das Abschlie
ßen von V
e
r
träge
n
,
welche die
Gartenanla
ge b
e
t
r
e
ff
e
n
(z. B. St
rom- und
Wasser
versorgungsverträg
e, Versi
cherungsver
träg
e e
tc.
)
Gl
eiches gi
l
t für etwaig
e
Vertr
agskü
ndigungen
.
(
2
)
Das
Einf
ordern
rückständiger
Zahlungen
zugunsten
de
r
Gemeinschaft
i
n
fremdem
o
der
auch
in
eigenem
Namen
mit
Wirkung
für
und
gegen
die
Garteneigentümer
außergerichtlich und n
o
t
fall
s auch
gerichtli
ch
(3)
Das Einhalten von Ausgaben für Instandhaltungs- und
Betri
ebs
kosten
- bis zu 1.000 Euro dürfen vom
V
er
w
alter freihändig verg
eben
werden
- von 1.001 bis 3.000 Euro bedarf es der Einholung von 3
Angeboten
-
ab
3.001
Euro
ist
einen
Bes
chluss
der
Eigentümerversamml
ung
erforderlich,
wobe
i
der
V
er
wa
l
t
er zuvor
Angebot
e
von
drei
v
erschied
en
Firmen oder
Handwerkern
v
orzulegen
hat
(4)
Der Ver
w
a
l
t
er
hat einen Wi
rtschaftsplan zu er
stell
en. Der Wirtschaf
tsplan ist in
der
Eigentümerversammlung zu genehmigen. Das Geschäfts- und Rechnungsjahr ist das
Kalenderjahr
(5)
Der Ver
w
a
l
t
e
r
ist
berech
ti
gt:
a)
zur Pfleg
e, Betrieb,
Unterh
altung und Instandhaltung der Gemeinschaf
tsanlage und -
e
i
nrichtungen
eine Umlage zu erheben. Die Höhe der Um
lage
ist im Wirtschaftsplan
auszuweis
en. (z. B. Auski
esung, Betr
iebsmitel, Reinigungsmitel usw.)
b)
eine G
ebühr für die
V
erwal
tungsausübung zu
erheben. Diese beträgt 60
Euro / Ja
hr und
Parzelle. Für Eigentümer, die Mitglieder des „Eigentums-Kleingartens „Alpenblick“ e.V.“
sind, ent
fällt diese Gebühr. Der Zeitaufwand, den Vorstand
smitglieder des Vereins dafür
einbringen, wird ihnen als Arbeits
leistung im Sinne des folgenden Punktes
c)
angere
chnet.
c)
zur Abgeltung von freiwilligen Arbeitsleistungen der Eigentümer, die für die Pfleg
e und
Unterhaltung der Gemeins
chaftsanlagen erforderlich sind, einen Betrag von 20 Euro /
Stunde anzurechnen.
Festgelegt
si
nd derzeit
maxi
mal 7 Arbeit
sstunden /
Jahr
und
Parzelle
mit Laube.
Mehr freiwillig
geleistete Arbeits
stunden werd
en nicht
verg
ütet und auch nicht
ins näc
hste
Geschäftsjahr überno
m
men
d)
die Verbrauchskost
en der Eigentümer für Strom und Wasser
abzurechnen,
dabei werden die Kos
ten für Fehlstrom
(anteilig
dem
aktuellen Verbrauch und der Anzahl
der Anschließer
in der Eigentü
mergemeinschaft Strom) u
nd Fehlwasser (anteilig
der
Anzahl der Anschließer in der Eigentümergemeinschaft Wass
er) umg
elegt
e)
die für die Gemeinschaft angefallenen Kosten für Strom-, Wasser- und Abwasser (z-B.
Vereinshaus, WC-Anlage etc.) je Teileigentumsanteil (Anzahl der im Besitz befindlichen
Parzellen) umzuleg
en
f)
die Infrastruktur des Vereines (Gemeinschafts- Anlagen und – Ein
richtungen) zu benutzen
(6)
Der
Ver
w
a
l
t
e
r
h
at
: